Mandanteninformationen für Unternehmenskaufverträge share deal

Mandanteninformationen für die Unternehmenskaufverträge (Share Deal)

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

 

der hier vorgelegte Unternehmenskaufvertrag ist kein starrer Vertrag, sondern betrifft ein am Markt tätiges Unternehmen. Daher ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich im Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergang der Anteile Änderungen ergeben können, die eine Vertrags- oder auch Kaufpreisanpassung erforderlich werden lassen können.

 

Vorliegend handelt es sich um einen Vertrag, der im Gegensatz zum Verkauf von z.B. einzelnen Wirtschaftsgütern, auch wenn diese die Gesamtheit eines Unternehmens ausmachen, den Verkauf aller Geschäftsanteile einer Gesellschaft zum Gegenstand hat (sogenannter Share Deal).

 

Beim Abschluss eines solchen Unternehmenskaufvertrags sollten Sie insbesondere die folgenden Punkte bedenken:

 

Hinweis

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.

 

·         Ein Unternehmenskaufvertrag kann einfach privatschriftlich oder notariell beurkundet geschlossen werden. Da hier Gesellschaftsanteile veräußert werden, ist die notarielle Beurkundung zwingend. Ansonsten wäre dieser Vertrag nichtig.