Mit seinem am 15.02.1989 bei dem Arbeitsgericht Bochum eingegangenen Antrag begehrt der Betriebsrat von dem Arbeitgeber die Vorlage verschiedener Unterlagen.
Der Arbeitgeber ist Rechtsnachfolger der Firma Gebr. M. GmbH. Der Arbeitgeber befasst sich mit dem Handel und der Reparatur von Automobilen. Er beschäftigt in seinem Betrieb in W.-A. 75 Arbeitnehmer. In einem auf Antrag des Betriebsrats der Firma M. GmbH eingeleiteten Beschlussverfahren gegen die Firma M. GmbH verkündete das Arbeitsgericht Bochum am 24.03.1986 folgenden Beschluss:
"1. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, dem Antragsteller unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen folgende wirtschaftliche Informationen zu erteilen über:
a) die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
b) die Liquiditätslage sowie die Belastung des Unternehmens
c) die Absatzlage
d) Investitionsvorhaben
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