§ 6 Abs. 5 Satz 6 EStG als Gestaltungsmöglichkeit zur steuerneutralen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Kapitalgesellschaften

Autor: Ott

Die besonderen Gefahren aufgrund der Nichtbeachtung der zahlreichen steuerlichen Sperrfristen wurden bereits in Teil 7/23 ausführlich dargestellt. In jüngster Zeit hat sich der BFH mit den Urteilen vom 15.07.20211) sowie vom 18.08.20212) intensiv mit der Körperschaftsklausel des §  6 Abs.  5 Satz 6 EStG auseinandergesetzt und für die Praxis hilfreiche Grundsätze zur Auslegung dieser Vorschrift entwickelt. Insbesondere die im Urteil vom 15.07.2021 herausgearbeiteten Grundsätze zum Sperrfristverstoß nach §  6 Abs.  5 Satz 6 EStG lassen sich in der Praxis aber auch für andere steuerliche Umstrukturierungen nutzen, in denen z.B. eine steuerneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen zwei Kapitalgesellschaften angestrebt wird. Die sich aus der Anwendung der neueren Rechtsprechung des BFH ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden nachfolgend erörtert.

Rechtsprechung des BFH

Anwendungsbereich des §  6 Abs.  5 Satz 6 EStG

In den Urteilen vom 15.07.2021 sowie vom 18.08.2021 hat sich der BFH mit dem Anwendungsbereich der Sperrfristregelung nach §  6 Abs.  5 Satz 6 EStG beschäftigt und für die Praxis folgende wichtige Grundsätze herausgearbeitet: