Fälle zur vorweggenommenen Erbfolge bei GmbH-Anteilen in Einkommensteuerrecht

Autor: Löbe

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Behandlung der dargestellten un- bzw. teilentgeltlichen Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von GmbH-Anteilen und stellt zudem die einkommensteuerrechtliche Handhabe der späteren Veräußerung der übertragenen Anteile durch den Übernehmer dar.

Sachverhalt

V, der am 01.07.2017 sein 65. Lebensjahr vollendet hat, ist seit dem 01.04.2005 mit einem Geschäftsanteil von nominal 300 Euro an der X-GmbH (Stammkapital: 25.000 Euro) beteiligt und beabsichtigt zum 01.12.2017, seinem Sohn S einen Teil-Geschäftsanteil i.H.v. nominal 200 Euro im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. S ist seinerseits seit dem 10.09.2008 bereits zu 0,8 % an der X-GmbH beteiligt. Die Anschaffungskosten des V haben sich auf 300.000 Euro belaufen; die Anschaffungskosten für die 0,8%ige Beteiligung des S haben 200.000 Euro betragen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung stellen sich folgende Fragen:

Welche einkommensteuerlichen Konsequenzen treten ein, wenn:

a)

V die 0,8%ige Beteiligung unentgeltlich an S überträgt?

b)

V die 0,8%ige Beteiligung für 100.000 Euro an S überträgt?

c)

S die 0,8%ige Beteiligung mit der Auflage übertragen bekommt, seiner Schwester zum Ausgleich einen Betrag i.H.v. 200.000 Euro zu zahlen?

d)