Einkommensbesteuerung

Autor: Linnartz

Die Liquidationskommanditgesellschaft kann eine begünstigte Betriebsveräußerung oder -aufgäbe i. S. des § 16 EStG darstellen. Dies setzt voraus, dass innerhalb eines kurzen Zeitraumes sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen der Kommanditgesellschaft entweder veräußert und/oder in das Privatvermögen eines Gesellschafters überführt wurden.

Der BFH stellt darauf ab, dass die Aufgabehandlung, die Liquidation, wirtschaftlich noch als ein einheitlicher Vorgang gesehen werden kann.1) Sowohl in der steuerrechtlichen Literatur als auch von Seiten der Finanzverwaltung wird die Frist von einem halben Jahr als grundsätzlicher Anhaltewert angenommen. Kann dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, sprechen dennoch oft gute Gründe dafür, Veräußerungen bzw. Überführungen von wesentlichen Wirtschaftsgütern aus der Gesellschaft heraus, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, dennoch als einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit zu werten. So wurde beispielsweise in einem Extremfall ein Zeitraum von 25 Monaten zur Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen als »kurzer Zeitraum« gewertet.2)