Gewerbesteuer

Autor: Linnartz

Bereits hier sei darauf hingewiesen, dass die Übertragung eines Kommanditanteils über Buchwerten ohne Relevanz für die Gewerbesteuer ist. Die Veräußerung des Mitunternehmeranteils führt insoweit zu einer endgültigen Einstellung der gewerblichen Betätigung des Veräußerers.1)

1)

BFH, BStBl II 1994, S. 709.