Grundsätzliches

Autor: Linnartz

Neben der Übertragung des Anteils an einer Kommanditgesellschaft zum Buchwert oder über dem Buchwert kann es auch zu einer Übertragung bei einer Gegenleistung kommen, die unter dem Buchwert liegt.

Das Ausscheiden aus einer Kommanditgesellschaft bei einer Gegenleistung, die unter dem Buchwert liegt, beruht in der Regel auf folgenden Gründen:

der ausscheidende Gesellschafter scheidet aus betrieblichen Gründen aus der Gesellschaft aus; er verzichtet auf einen ihm zustehenden Mehrbetrag, um überhaupt die Gesellschaft verlassen zu können;

die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft sind zulässiger Weise nicht mit dem niedrigen Teilwert aktiviert;

der Erwerber ist aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht bereit, einen über dem Buchwert liegenden Betrag zu zahlen; eine weiter gehende Finanzierung oder Risikoübernahme ist nicht gewollt;