Betriebsvermögen

Autor: Linnartz

Der erbschaftsteuerliche Ansatz von Betriebsvermögen ist in § 13a ErbStG geregelt. Der Freibetrag und der verminderte Wertansatz gelten für inländisches Betriebsvermögen1) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes13a Abs. 4 ErbStG).

Die unentgeltliche Übertragung einer Beteiligung als Komplementär oder Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft ist somit erbschaftsteuerlich begünstigt.

Hierbei ist darauf zu achten, dass der Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens keine Begünstigung erfährt: Überträgt beispielsweise der Kommanditist seiner Tochter A ein Grundstück, welches er im Sonderbetriebsvermögen der Kommanditgesellschaft gehalten hat und an der er selbst, aber auch die Tochter A, beteiligt ist, führt dies nicht zur Übertragung von begünstigtem Vermögen.

Es kommt nicht zur Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (Kommanditanteils). Lediglich einkommensteuerrechtlich ist zu sehen, dass die Übertragung des Betriebsgrundstücks einkommensteuerneutral erfolgen kann (§ 6 Abs. 5 Satz 3, letzte Alt. EStG).