Ertragsteuer und Erbschaftsteuer

Autor: Linnartz

Die Übertragung von Vermögensgegenständen im Wege einer Schenkung oder im Wege der Übertragung von Todes wegen können erhebliche ertragsteuerliche Belastungen auslösen. Es kommt regelmäßig dann zu ertragsteuerlichen Belastungen, wenn im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung zum steuerlichen Betriebsvermögen gehörende Gegenstände in das Privatvermögen wechseln. Der Wechsel von Gegenständen des Betriebsvermögens in das Privatvermögen führt zu einer Entnahme. Die durch diese Entnahme aufgedeckten stillen Reserven kommen dann zur Besteuerung. Bemessungsgrundlage ist dabei die Differenz zwischen den regelmäßig niedrigen Buchwerten und den tatsächlichen Werten (Verkehrswerten) der Schenkung oder der Übertragung von Todes wegen.

Ursächlich für die eigentlich ungewollte Aufdeckung der stillen Reserven ist eine Testamentsgestaltung, die vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Kinder oder der Alterssicherung des Ehepartners vorgenommen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einfachheit halber das vorhandene betriebliche und private Vermögen arithmetisch geteilt, um die Zielvorstellung zu verwirklichen.