Autor: Linnartz |
Die Erbschaftsteuer wird der Höhe nach im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt:
dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs, |
den Freibeträgen und sonstigen Begünstigungen, |
dem Erbschaftsteuersatz. |
Der Erbschaftsteuersatz steht ganz in Abhängigkeit von dem Umfang des steuerpflichtigen Erwerbs, den persönlichen Freibeträgen und der Steuerklasse. Die Steuerklasse wird dabei durch das verwandtschaftliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser bestimmt.
Da sämtliche Faktoren durch entsprechende Maßnahmen beeinflusst werden können, ergibt sich bei sorgfältiger Nachfolgeplanung für die Erbschaftsteuer ein nicht unerhebliches Einsparungspotential.
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