Anteilsübertragung nach erfolgsneutraler Ausgliederung

Autor: Bolk

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist nicht nur zwischen bereits bestehenden Gesellschaften zulässig, sondern kann auch im Zusammenhang mit der Gründung einer Schwesterpersonengesellschaft stehen. Ohne Aufdeckung stiller Reserven kann daher durch Gründung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens, vor allem in der Form von funktional wesentlichen und/oder wertvollen Betriebsgrundlagen (Grundstücke, Beteiligungen an Kapitalgesellschaft), von einem Mitunternehmeranteil getrennt werden.1)

Beispiel

Ausgangslage

 

Fallvariante a)

A möchte seinen Anteil an der YA-KG veräußern. Eine Veräußerung des Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen ist nicht gewollt. Es gilt deshalb, eine Entnahme zu verhindern. A bringt das Grundstück in eine zu diesem Zweck gegründete A-GmbH & Co. KG als Sacheinlage nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ein.

Fallvariante b)

A möchte den Gesellschaftsanteil an der YA-KG im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf Tochter T übertragen. Das Grundstück im Sonderbetriebsvermögen soll dagegen nicht übertragen werden. Deshalb bringt A das Grundstück in eine zu diesem Zweck neu gegründete A-GmbH & Co. KG als Sacheinlage zum Buchwert ein (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG).

Ziel