Einzelunternehmen - Erwerb durch Schenkung und von Todes wegen

Autor: Wenhardt

Übergang des Einzelunternehmens durch Schenkung

Wird ein Einzelunternehmen schenkweise auf den Erwerber übertragen, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt.

Beispiel

Der Großvater S schenkt seiner Lieblingsenkelin EN ein Einzelunternehmen. Dessen begünstigtes Vermögen beträgt 2,5 Mio. Euro. Verwaltungsvermögen soll im Betrieb nicht vorhanden sein.

Lösung

Für den Erwerb des Einzelunternehmens, welches begünstigtes Betriebsvermögen darstellt, kommen verschiedene Verschonungsmaßnahmen in Betracht.

a) Regelverschonung

Wird von der EN kein Antrag gestellt, dann kommt die sogenannte Regelverschonung zur Anwendung. Dies sind ein 85%iger Verschonungsabschlag (§  13a Abs.  1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 Euro (§  13a Abs.  2 ErbStG).

Das anzusetzende Betriebsvermögen ermittelt sich damit wie folgt:

begünstigtes Vermögen des Einzelunternehmens

2.500.000 Euro

abzüglich Verschonungsabschlag (85 % von 2.500.000 Euro)

- 2.125.000 Euro

verbleibender Wert

375.000 Euro

Abzugsbetrag (Berechnung siehe nachstehend)

-  37.500 Euro

Bereicherung entspricht dem anzusetzenden Betriebsvermögen

337.500 Euro

Der Abzugsbetrag berechnet sich wie folgt:

Abzugsbetrag

 

150.000 Euro

verbleibender Wert (siehe vorstehende Berechnung)

 

375.000 Euro

Abzugsbetrag

 

- 150.000 Euro

Unterschiedsbetrag

 

225.000 Euro