Meldepflicht ante portas
Die Zeit veralteter Kassensysteme läuft endgültig ab. Lange erwartet und doch etwas überraschend, hat das BMF angekündigt, dass die Meldepflicht elektronischer Kassensysteme zum 01.01.2025 tatsächlich an den Start geht.
Zur Erinnerung
Jahrelang hat der Fiskus die längst bestehenden Pflichten des § 146a Abs.4 AO ausgesetzt, weil es ihm nicht gelungen ist, eine elektronische Übermittlung der Meldung zu gewährleisten. Zum 01.01.2025 öffnet jetzt das ELSTER-Portal!
Bereiten Sie Ihre Mandanten vor
Die aktuelle Mandanteninformation: Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025 beantwortet auf kompakten zwei Seiten, die wichtigsten Fragestellungen zu dem jetzt angekündigten Meldeverfahren. Ihre Mandanten erfahren alles zu
- den konkreten Meldepflichten,
- den möglichen Sanktionen bei fehlender Meldung,
- den Meldefristen und
- konkreten nächsten Schritten.
Informieren Sie jetzt und verschaffen Sie Ihren Mandanten Zeit zur Vorbereitung auf die neue Meldepflicht. Bestellen Sie noch heute die neue Mandanteninformation: Meldepflicht elektronischer Kassensysteme ab 2025.
Unser Service
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