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Dr. Egid Baumgartner

Mandanten-Information: So stellen Sie rechtzeitig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um

  • Mit unserer Mandanten-Information im praktischen To-do-Listenformat stellen Unternehmer rechtzeitig auf strukturierte E-Rechnungen um.
  • Sie erfahren, warum sie das Thema als Rechnungsempfänger nicht auf die lange Bank schieben dürfen
  • und womit sie sich als Rechnungsaussteller möglicherweise etwas mehr Zeit lassen können.

Die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich kommt

Ab 2025 werden nur noch solche Rechnungen als „E-Rechnungen“ anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden können. Diese neue Begriffsdefinition im Wachstumschancengesetz wird Ihren unternehmerischen Mandanten viel Arbeit bereiten. Am besten, sie fangen gleich damit an!

Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Mandanten nicht zu lange zurücklehnen

Viele Unternehmer lassen sich von den zahlreichen Übergangsfristen täuschen – frei nach dem Motto: „Warum schon zu 2025 umstellen, wenn ich doch bis 2027 oder gar bis 2028 Zeit habe?“ Dabei übersehen sie, dass die Fristen nur die Ausstellung von Rechnungen im neuen strukturierten Format betreffen, nicht aber den Empfang!

Informieren Sie Ihre Mandanten daher schon jetzt über die neuen Anforderungen, damit diese ihre Prozesse mit ausreichend Zeit anpassen können, statt gleich im Januar 2025 von der ersten Eingangsrechnung im strukturierten elektronischen Format überrascht zu werden!

Vier Seiten im To-do-Listenformat zum effizienten abarbeiten

In einer auch für Laien gut verständlichen Sprache und mit vielen Praxistipps sowie Beispielen geht unsere „Mandanten-Information: So stellen Sie rechtzeitig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um“ nicht nur auf das Wachstumschancengesetz ein, sondern topaktuell auch auf das BMF-Schreiben vom 15.10.2024, den Entwurf eines Jahressteuergesetzes vom 18.10.2024 und das Bürokratieentlastungsgesetz!

Der Inhalt
 

  1. Die neue E-Rechnung
    1.1 Für Rechnungsaussteller
    1.2 Für Rechnngsempfänger
  2. Zulässige Formate für E-Rechnungen
    2.1 Das ZUGFeRD-Format
    2.2 Die XRechnung
    2.3 EDI-Verfahren
    2.4 Verträge als Rechnung
    2.5 Die Übermittlung 
  3. So gehen Sie bei der Umstellung vor
    3.1 Kompatibilität der vorhandenen Software
    3.2 Stammdatenqualität
    3.3 Kommunikation mit Lieferanten
  4. So archivieren Sie prüfungssicher

Der Autor

Dr. Egid Baumgartner, LL.M., berät als Steuerberater in München mit Schwerpunkt im Umsatzsteuerrecht.

Unser Service

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Dr. Egid Baumgartner

Mandanten-Information: So stellen Sie rechtzeitig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um

  • Umfang: 4 Seiten DIN A4
  • Print: zweifarbig gedruckt
  • Datei: PDF-Format
  • Briefkopf-Einbindung: Schwarz-Weiß oder Farbe
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