Das ist die Inflationsausgleichsprämie
Als Bestandteil des dritten Entlastungspakets können Arbeitgeber seit dem 26.10.2022 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Die Auszahlung ist freiwillig, soweit keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen.
Sicher planen auch einige Ihrer Mandanten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Denn die Prämie bietet die Möglichkeit, Arbeitnehmer in der aktuellen Inflationsphase zu entlasten, ohne eine dauerhafte Lohnerhöhung zu vereinbaren und ist so auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung in Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels. Denn: Arbeitnehmer können diese Leistung als „brutto für netto“ vereinnahmen. Arbeitgeber sparen den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.
Das sollten Ihre Mandanten jetzt wissen
Sie wissen: Beim Umgang mit der Prämie ist Vorsicht geboten! Fehler können bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu empfindlich hohen Nachzahlungen führen. So ist zum Beispiel eine Gehaltsumwandlung ausgeschlossen. Es stellen sich auch weitere Fragen – etwa nach einer Umwidmung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Fragen auf die nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mandanten eine Antwort haben sollten. Informieren Sie Ihre Mandanten daher noch heute mit unserer Mandanteninformation „So vermeiden Sie Fehler bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie“
Alle wichtigen Antworten kompakt auf vier Seiten
Wie immer ist unsere Mandanten-Information so abgefasst, dass auch der Laie im Steuerrecht sofort erfasst, was für ihn persönlich relevant ist, was nicht – und vor allem: Wo er zusätzlichen Beratungsbedarf hat. In leicht verständlicher Form beantworten wir Fragen wie:
- Bin ich überhaupt verpflichtet, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen?
- Muss ich 3.000 € in einer Summe auszahlen? Kann ich auch weniger auszahlen? Kann ich in mehreren Raten zahlen?
- Kann ich das Weihnachtsgeld durch die Inflationsausgleichsprämie ersetzen?
- Muss ich die Prämie an jeden Arbeitnehmer auszahlen?
- Was ist mit Arbeitnehmern in Elternzeit?
- Kann ich die Prämie auch an Minijobber auszahlen?
- Was ist mit Gesellschafter-Geschäftsführern?
- Welche Aufzeichnungspflichten muss ich beachten?
- Ist die Prämie pfändbar?
Unser Service
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Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information „So vermeiden Sie Fehler bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie“? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir unter der +49 221-937018-90 zu erreichen.