Informieren Sie aktuell: Jahressteuergesetz 2024 beschlossen
Trotz Ampel-Aus beschlossen: Das Jahressteuergesetz 2024. Die Regelungen werden wie geplant in Kraft treten. Damit entfällt u.a. die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer.
Anders ist die Situation beim geplanten Steuerfortentwicklungsgesetz. Der Entwurf dürfte in dieser Legislaturperiode nicht mehr Gesetz werden. Ob sich die Regierung mit der Opposition zumindest auf die Verabschiedung einzelner Regelungen des Gesetzes einigen kann, ist derzeit offen. Insbesondere das Ausbleiben der Anpassungen von Grundfreibetrag und Steuertarif ab 2025 würde alle Steuerpflichtigen ab dem 01.01.2025 belasten.
Unser Aktualitätsservice für Sie:
Wichtige Änderungen und Klarstellungen, die sich für die Mandanten-Information zum Jahresende ergeben, haben wir in einem separaten Brief zusammengefasst, den Sie mit unserer Mandanten-Information an Ihre Mandanten weiterleiten können.
Noch einfacher geht es mit unserer Dateiversion: Hier haben wir die aktuellen Entwicklungen direkt eingearbeitet.
Optimale Beratung
In wirtschaftlich und gesellschaftlich herausfordernden Jahren sind Sie als Steuerberater besonders gefordert. Mandanten erwarten, wie selbstverständlich, dass Sie steuerlich das Optimale herausholen.
Um dies zu erreichen, benötigen Sie bestens informierte Mandanten, die sogar selbst erste Hinweise auf mögliche Gestaltungsoptionen geben können.
Mit der Mandanten-Information zum Jahresende 2024 sind Ihre Mandanten auf dem aktuellen Stand. Informieren Sie Ihre Mandanten jetzt umfassend über das Jahressteuergesetz, das Steuerfortentwicklungsgesetz und zahlreiche weitere steuerliche Entwicklungen zum Jahreswechsel, damit diese sich rechtzeitig vorbereiten können. Vermeiden Sie so zeitraubende telefonische Rückfragen!
Jahreswechsel: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Mit der Mandanten-Information zum Jahresende 2024 bereiten Sie Ihre Mandanten optimal auf den Jahreswechsel vor. Auf 16 mandantengerecht formulierten Seiten informieren Sie über wichtige Neuregelungen, Fristen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So bieten das geplante Jahressteuergesetz 2024 ebenso wie das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz II) einige steuerliche Erleichterungen, die Ihre Mandanten kennen sollten. Wir haben uns für Sie durch die 369 Seiten dieser Gesetzentwürfe mit unzähligen Einzelmaßnahmen gearbeitet und u.a. diese Themen aufbereitet:
- Änderungen beim Einkommensteuertarif
- Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften
- Erhöhung der Betragsgrenzen für Sammelposten
- Kleinunternehmerregelung: Vereinfachung mit einem „Aber“
- Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten
- Vereinfachungen bei der Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Als Steuerberater stehen Sie in der Beratungspflicht!
Steuerberater können oft gar nicht abschätzen, ob Ihre Mandanten von bestimmten Neuregelungen oder Urteilen betroffen sind. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, alle Mandanten bestmöglich und umfassend zu beraten.
Sichern Sie sich deshalb jetzt ab, schaffen Sie Beratungsanlässe und führen Sie Ihre Mandanten durch den Steuerdschungel zum Jahreswechsel. Die Mandanten-Information zum Jahresende 2024 unterstützt Sie dabei mit Informationen für Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Haus- und Grundbesitzer sowie Privatleute.
Weitere wichtige Themen in der Mandanten-Information zum Jahresende 2024
Neben den großen Gesetzesvorhaben treten zum Jahreswechsel weitere wichtige Neuerungen in Kraft, über die Sie ebenfalls unbedingt informieren sollten:
- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Empfangspflicht von E-Rechnungen
- Meldepflicht elektronischer Kassensysteme
- Vier- statt drei Tage: Neue Fristen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Sichern Sie sich die kostenlose Briefkopf-Einbindung!
Gute Leistung sollte auch Ihren guten Namen tragen. Deshalb schenken wir Ihnen Ihren Briefkopf-Eindruck, wenn Sie uns die Erlaubnis geben, Sie in Zukunft automatisch zum Jahresende zu beliefern. Was bedeutet das genau?
Ab 2025 erhalten Sie automatisch im November eines jeden Jahres eine Lieferung der aktuellen Mandanten-Information zum Jahresende in der Stückzahl, die Sie heute bestellen. Aber keine Sorge! Wir fragen jedes Jahr automatisch Ihre Wunschmenge ab. Sie können also jedes Jahr die Menge variieren. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diesen Service wieder zu kündigen.
Wählen Sie Ihr Wunsch-Format
Wünschen Sie diese Mandanten-Information als gedruckte Broschüre oder als Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Vielleicht sogar in großer Stückzahl mit Mengenrabatt? Dann klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information zum Jahresende?
Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.