Finanz- und Steuerthemen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

CDU/CSU und SPD haben sich auf die Bildung einer Bundesregierung verständigt und am 09.04.2025 den 144-seitgen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt.

Die drei Parteien hatten sich zunächst bei ihren Sondierungsgesprächen darauf verständigt, dass zentrale Investitions- und Finanzierungsfragen Vorrang haben und dafür ein Sondervermögen von 500 Mrd. € aufgelegt werden soll. Gleichzeitig soll mit zusätzlichen Mitteln die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas gestärkt werden. Beide Vorhaben sind inzwischen vom (alten) Bundestag und vom Bundesrat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen worden.

Im Rahmen der geplanten Koalition von CDU/CSU und SPD sollen auch durch steuerliche Maßnahmen Familien entlastet, die soziale Sicherheit gestärkt und die Leistung arbeitender Menschen anerkannt werden. Nach dem Vertrag sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant: 

Entlastungen:

  • Die Koalitionspartner wollen die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken, eine Konkretisierung erfolgt jedoch nicht.
  • Die Pendlerpauschale soll zum 01.01.2026 auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer erhöht werden.
  • Für Unternehmen sollen Anreize für Investitionen in Deutschland geschaffen werden. Geplant ist eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
  • Zudem soll der Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform erfolgen. Geplant ist eine Absenkung der Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 01.01.2028.
  • Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, wollen die Parteien die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft auf 7 % reduzieren.

Mehrarbeit:

  • Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.
  • Zudem soll ein neuer steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
  • Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei bekommen.

Weitere Maßnahmen und Festlegungen

  • Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
  • Es soll sichergestellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt. Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags verbessert werden.
  • Für Kinder in Ausbildung sollen ab 2026 pro Monat 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden (Frühstart-Rente).
  • Angehoben werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 €.
  • Elektromobilität: Geplant sind u.a. eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze (für die Viertelung der geldwerten Vorteile) auf 100.000 €, eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge und eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
  • Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen wesentlich verbessert werden. Geprüft wird, ob ab 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
  • Der GewSt-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 % erhöht – durch administrative Maßnahmen soll GewSt-Oasen begegnet werden.
  • An der Mindeststeuer soll festgehalten werden – obwohl in der Überschrift Aussetzung steht.
  • Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll auf 50.000 € erhöht und der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert werden. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst umsatzsteuerbefreit sein.
  • Für Forschung soll es im Umsatzsteuergesetz Bereichsausnahmen geben.
  • Die Kosten für energetische Sanierungen geerbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.

Energiepreise:

  • Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden. 
  • Für die Landwirtschaft soll die von der Ampel-Koalition abgeschaffte Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden.

Bürokratieabbau:

  • Geplant ist die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten. Die Bürokratiekosten für die Unternehmen sollen in den nächsten vier Jahren um 25 % reduziert werden.
  • Geprüft wird u.a. eine Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden können.
  • Auch die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner soll vereinfacht werden. Die bisherige Riester-Rente soll zudem in ein neues Vorsorgeprodukt überführt und von „bürokratischen Hemmnissen befreit“ werden.
  • Die Bonpflicht soll abgeschafft werden. Im Gegenzug soll allerdings für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

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