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Die Arbeitgeber finanzieren die Auszahlung aus dem Lohnsteueraufkommen. Abhängig vom Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum (monatlich, quartalsweise, jährlich oder nie) ändern sich die Modalitäten der Auszahlung an die Arbeitnehmer und der Refinanzierung.
Im Regelfall wird die Pauschale schon vorab refinanziert. Wie das im Detail funktioniert, sehen Sie im vorliegenden Kurzüberblick. Besprochen wird daneben auch, wie zu verfahren ist, wenn Angestellte vor Auszahlung ausscheiden oder z.B. die Auszahlung der Energiepreispauschale die Lohnsteuer übersteigt.
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