Erwerb eigener Anteile durch die GmbH- das müssen Sie als Steuerberater wissen!

Nach Inkrafttreten des BilMoG haben sich einige Neuerungen für die steuerliche Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile durch die GmbH ergeben. Unsere Fachbeiträge informieren Sie umfänglich über die aktuellen Beurteilungskriterien, damit Sie ihren Mandanten effizient unterstützen können. Außerdem haben wir Ihnen zum besseren Verständnis ein Urteil des FG Münster bereitgestellt. 

 

Der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH- so geht's!

Eine GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Geschäftsanteile (§ 5 Abs. 2 GmbHG) erwerben. Das GmbHG regelt anders als § 72 Abs. 2 Satz 1 AktG insoweit keine 10-%-Grenze. Was es neben den Grundsätzen der Kapitalaufbringung noch zu beachten gibt und wie es sich mit voll eingezahlten Geschäftsanteilen verhält, erfahren Sie in unseren Fachbeiträgen.

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Die Bilanzierung des Erwerbs eigener Anteile

Erwirbt eine Kapitalgesellschaft und hier insbesondere eine GmbH eigene Geschäftsanteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, regelt § 272 Abs. 1a HGB die Bilanzierung. Ist ein Bilanzansatz auf der Aktivseite als Vermögenswert des Umlaufvermögens nach Inkrafttreten des BilMoG noch zulässig? Ist die Dauer des Haltens der eigenen Anteile für den Bilanzansatz von Bedeutung? Finden Sie in unseren Fachbeiträgen die Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen!

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Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss (inkl. Urteil des FG Münster)

Die Folgen des BilMoG für die steuerliche Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, sowie für die späteren Veräußerung derartiger eigener Anteile sind auf der Ebene der Kapitalgesellschaft umstritten. Lesen Sie die richterliche Entscheidung und erfahren Sie detailliert, wie der Erwerb eigener Anteile auf der Ebene der Kapitalgesellschaft zu bewerten ist.

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