Die Kaduzierung kommt ins Spiel, sobald ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, GmbH oder AG, seine Zahlung auf die Stammeinlage nicht fristgerecht leistet. Ist dies der Fall, führt es zwangsläufig zu einem Ausschluss dieses Gesellschafters. In unseren Fachbeiträgen erhalten Sie schnell und zuverlässig einen Überblick über die Rechtsfolgen der Kaduzierung. Ferner haben wir für Sie die Voraussetzungen der Kaduzierung für die Gesellschaft und die gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst, um Sie in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen.
Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. der Stammeinlage in Verzug sind (§ 21 GmbHG bzw. § 64 AktG). Aber was folgt aus der nicht rechtzeitig geleisteten Zahlung, wenn eine Nachfrist erfolglos verstrichen ist? Haftet der ausgeschlossene Gesellschafter trotzdem für den rückständigen Betrag? Klicken Sie hier und erhalten Sie alle Antworten auf diese und noch weitere Fragen!
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Bevor es zur Kaduzierung kommt, kann im Fall verzögerter Einzahlung an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung erlassen werden. Welcher Form, Frist und welchem Inhalt die Zahlungsaufforderung entsprechen muss, erfahren Sie hier! Lese Sie außerdem, was genau passiert, wenn der säumige Gesellschafter dieser erneut nicht nachkommt.
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Ist die Zahlung des rückständigen Betrages von Rechtsvorgängern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen lassen. Was ist mit anderen Arten des Verkaufs? Folgen Sie dieser Seite und erhalten Sie die Antwort!
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Anstatt der öffentlichen Versteigerung, kann auch der Erwerb der Anteile durch die GmbH erfolgen. Lesen Sie hier weiter und erhalten Sie Kenntnis über die damit zusammenhängenden Voraussetzungen.
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