Ausblick: Droht doch noch die Anzeigepflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen?

Keine „nationale“ Anzeigepflicht: Die Erleichterung auf Steuerberaterseite war groß, als die Regierung endlich ihren Gesetzentwurf zu den Steuergestaltungen präsentierte. In publik gewordenen Vorentwürfen war eine solche Anzeigepflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen noch enthalten. Letztendlich beschränkte sich der Gesetzgeber aber auf die grenzüberschreitenden Fälle.

 

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Vorerst. Zwar ist das Gesetz seit Dezember 2019 beschlossene Sache – und erschwert auch in dieser Fassung bereits die steuerberatende Tätigkeit. Doch der Finanzausschuss des Bundesrats hat sich in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 noch einmal mit der Empfehlung zu Wort gemeldet, zügig die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen zu schaffen. Hier die komplette Beschlussempfehlung des Finanzausschusses:

Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.

Der Bundesrat stellt fest, dass Steuergestaltungen nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt sind, sondern auch im nationalen Kontext auftreten. Auch rein nationale Steuergestaltungen widersprechen den Grundsätzen steuerlicher Gerechtigkeit, wenn vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Förderung der Steuergerechtigkeit notwendig, dass auch rein nationale Steuergestaltungen angezeigt werden müssen und der Gesetzgeber auf diese Weise rasch Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Der Bundesrat spricht sich deshalb mit Nachdruck dafür aus, zügig auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen zu schaffen. “

Es bleibt also abzuwarten, ob der Gesetzgeber in Sachen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen noch einmal aktiv wird. Offensichtlich ist das Thema noch nicht vom Tisch ist – wir halten Sie hier auf Deubner-Steuern.de auf dem Laufenden.

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