§ 174 AO: Änderung von Steuerbescheiden wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen

Was sind widerstreitende Steuerfestsetzungen? Vereinfacht ausgedrückt geht es um mehrere oder gleichgestellte Steuerbescheide, in denen aus einem Sachverhalt unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach logischen Regeln widersprechen. Es geht also um so genannte Kollisionsfälle.

Hier greift § 174 AO als einschlägige Korrekturnorm ein. Ob § 174 AO tatsächlich zur Anwendung kommen darf oder nicht, darüber wird immer wieder gestritten. Auf den folgenden Seiten sammeln wir für Sie die aktuellen Entscheidungen und Informationen zum § 174 AO, die Sie für die Bewertung Ihrer Mandate nutzen können. Lesen Sie jetzt weiter!

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Steuerbescheide: Änderung bei falscher Sachverhaltsbeurteilung

Wann können nach § 174 AO Steuerbescheide geändert werden? Der BFH hat klargestellt, dass eine irrige Beurteilung eines Sachverhalts unabhängig davon vorliegen kann, ob sich diese nachträglich aufgrund eines Rechts- oder Tatsachenfehlers als unrichtig erweist. Dabei klärte der BFH die Reichweite der Änderungsbefugnis für Bescheide verschiedener Steuerarten, die auf dem gleichen Sachverhalt beruhen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 17.03.2022 (XI R 5/19) seine Grundsätze für die Änderung eines Steuerbescheids gem. § 174 Abs. 4 AO konkretisiert. Hier klicken und mehr erfahren.

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