Die Betriebsveräußerung: Was Sie als Steuerberater wissen müssen!

Der entgeltliche oder teilentgeltliche Eigentümerwechsel an einem Betrieb oder Teilbetrieb wird im Gesetz als Betriebsveräußerung bezeichnet. Der Betriebsveräußerer kann dabei sowohl eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, aber auch eine Körperschaft sein. Alle Informationen zum Thema Betriebsveräußerung und seiner steuerrechtlichen Behandlung erfahren Sie auf dieser Seite. Zudem stellen wir Ihnen als Steuerberater einschlägige Rechtsprechung zur Verfügung. Hier geht es zu den Beiträgen!

 

Die Betriebsveräußerung im Überblick!

Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann und der veräußernde Steuerpflichtige die mit diesem Betriebsvermögen im Zusammenhang stehende Tätigkeit aufgibt. Der Betrieb muss also noch bestehen. Der Erwerber muss den Betrieb aber nicht tatsächlich fortführen. Was eine Betriebsveräußerung ausmacht, wie sie abläuft und auf welche Besonderheiten es zu achten gilt, erläutern wir in diesem Beitrag. Dazu geben wir eine Vielzahl von praxisrelevanten Hinweisen und Beispielen für Ihre Tätigkeit als Steuerberater. Klicken Sie hier!

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Betriebsveräußerung und Unternehmenskauf

Beim Kauf eines Unternehmens durch Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter stellt sich das Problem, dass im BGB der Erwerb einer Sachgesamtheit ebenso wenig geregelt ist wie die Übertragung des Eigentums an einer Sachgesamtheit. Der Begriff der Betriebsveräußerung hat viele Gemeinsamkeiten mit dem des Unternehmenskaufs, dennoch sind sie nicht vollkommen inhaltsgleich. In diesem Fachbeitrag befassen wir uns eingehend mit dem Unternehmenskauf und gehen dabei ebenfalls auf das Verhältnis zur Betriebsveräußerung ein. Um mehr zu erfahren, klicken Sie gleich hier!

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Die Steuervergünstigung durch § 34 Abs. 3 EStG bei der Betriebsveräußerung

Bei der Betriebsveräußerung ist es sowohl für die Vertragsparteien, als auch für den die Betriebsveräußerung betreuenden Steuerberater von besonderer Relevanz, Steuern einzusparen. Eine Norm, die insoweit große Bedeutung erfährt, ist § 34 Abs. 3 EStG. Denn der ermäßigte Steuersatz beträgt nach § 34 Abs. 3 Satz 2 EStG 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 %. Näheres zur Besteuerung einer Betriebsveräußerung und speziell zur Steuervergünstigung durch § 34 Abs. 3 EStG, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung (BFH - Urteil vom 25.01.2000 VIII R 55/97)

Der BFH entschied in seinem Urteil, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Gewerbetreibender zu zahlen hat, weil er im Rahmen der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung einen betrieblichen Kredit vorzeitig ablöst, zu den Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG gehört. Wie der BFH sich verhielt, erfahren Sie mit einem Klick!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Veräußerung sämtlicher Mitunternehmeranteile an einer nach formwechselnder Umwandlung entstandenen Personengesellschaft und Betriebsveräußerung (FG Niedersachsen - Urteil vom 28.04.2009 12 K 45/03)

Das FG Niedersachsen hatte in seinem Urteil insbesondere darüber zu befinden, ob die Veräußerung sämtlicher Mitunternehmeranteile an einer nach formwechselnder Umwandlung entstandenen Personengesellschaft an einen einzigen Erwerber innerhalb von fünf Jahren nach Umwandlung einer Betriebsveräußerung gleichsteht oder nicht. Zu welchem Ergebnis das FG Niedersachsen hierbei gelangte, erfahren Sie hier, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Steuerliche Rückwirkung bei Betriebsveräußerung (BFH - Beschluss vom 26.03.1991 VIII R 55/86)

Die Rechtsfrage, die der Große Senat hier zu entscheiden hatte betraf die Problematik, ob ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorliegt, wenn die gestundete Kaufpreisforderung für die Veräußerung eines Gewerbebetriebs in einem späteren Veranlagungszeitraum ganz oder teilweise uneinbringlich wird. Den Beschluss des Großen Senats finden Sie auf der folgenden Seite. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Keine Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug (FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.07.2008 1 K 490/04)

Das FG Sachsen-Anhalt hatte sich in seinem Urteil mit der Frage der Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug auseinanderzusetzen. Konkret ging es darum, inwiefern eine Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung als tatsächlicher Vorgang rückwirkend beseitigt werden kann. Wie das FG Sachsen-Anhalt hierbei entschied und von welchen Erwägungen es sich dabei leiten ließ, erfahren Sie auf dieser Seite, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Betriebsgrundstück und Betriebsveräußerung (BFH - Urteil vom 06.03.2003 XI R 3/02)

In diesem Fall, den der BFH zu beurteilen hatte, war einerseits zu entscheiden, ob ein Grundstück, das von vornherein in das Betriebsvermögen eines neu errichteten Vermietungsbetriebs aufgenommen worden ist, zu irgendeinem Zeitpunkt Betriebsvermögen eines bisher betriebenen Einzelunternehmens gewesen ist. Andererseits, ob die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen insoweit einer begünstigten Betriebsveräußerung entgegenstehen kann. Zum Urteil des BFH aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung“ geht es hier!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigung bei Einleitung der Betriebsstilllegung unter Vorbehalt der Betriebsveräußerung (LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.09.2005 10 Sa 402/05)

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte sich in seiner Entscheidung mit der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung im Zusammenhang mit einer eingeleiteten Betriebsstilllegung unter Vorbehalt der Betriebsveräußerung zu befassen. Konkret war zu klären, ob es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung bleiben muss, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet ist, sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vorbehält, falls sich eine Chance bieten sollte und dann schlussendlich später noch eine Betriebsveräußerung gelingt. Wie das LAG Rheinland-Pfalz entschied, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung: Betriebsveräußerung gegen Leibrente (FG Köln - Urteil vom 15.12.2009 12 K 4435/07)

Das FG Köln hatte darüber zu befinden, inwieweit für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen umgewandelt und der Betrieb sodann innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang veräußert wird, der Veräußerungsgewinn auch gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die Betriebsveräußerung gegen Zahlung einer Leibrente erfolgte. Das Urteil des FG Köln haben wir auf der nächsten Seite in unserer Rubrik „Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung“ für Sie zur Verfügung gestellt. Klicken Sie hier!

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Checkliste Veräußerung: Asset Deal und Share Deal

Ob Asset Deal oder Share Deal: Mit dieser zweigeteilten Checkliste haben Sie die entscheidenden Prüfpunkte bei Unternehmenskaufverträgen immer im Blick!

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