Beendigung der Betriebsaufspaltung
Durch eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse an dem Betriebsgrundstück oder der Beteiligungsverhältnisse an der Betriebs-GmbH kann es zur ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung kommen: Die sachlichen Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen keine wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. das Betriebsgrundstück) mehr zur Nutzung überlässt (Wegfall der sachlichen Verflechtung). Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen aber auch dann, wenn die sogenannte personelle Verflechtung entfällt. Das wäre dann der Fall, wenn sich durch die Veränderung der Beteiligungs- oder Eigentumsverhältnisse die Stimmrechtsverteilung im Besitzunternehmen oder dem Betriebsunternehmen derart ändert, dass keine Person oder Personengruppe in beiden Unternehmen ihren geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Bei einer Übertragung ist daher darauf zu achten, dass sich diese Mehrheitsverhältnisse nicht, auch nicht unfreiwillig, so verändern, dass die personelle Verflechtung entfällt. [...]
Erfahren Sie hier alles, was Sie über die Beendigung der Betriebsaufspaltung wissen müssen.