Als Steuerberater müssen Sie zum Thema Bilanzierung gut aufgestellt und immer auf dem neusten Stand sein. Unsere aktuellen und umfassenden Fachbeiträge zur Bilanzierung von Kapitalgesellschaften informieren Sie fortlaufend über den detaillierten und fachbezogenen Aufbau der Bilanz der GmbH. Erhalten Sie außerdem wertvolle Hinweise und Praxistipps, die Sie bei ihrer alltäglichen Arbeit unterstützen. Unsere Fachbeiträge informieren Sie über die bilanziellen Konsequenzen der GmbH und erleichtern Ihnen durch die vielen Beispiele gleichzeitig Ihren Alltag. Lesen Sie weiter und verschaffen Sie sich einen Eindruck über unsere Expertise!
Hinsichtlich der Gründung sind bei der Bilanzierung der GmbH die allgemeinen Regelungen des Handels- und Steuerrechts zu beachten. Es gelten die allgemeinen und konkreten Bestimmungen zur ordnungsmäßigen Bilanzierung. Daher ist auch die Einstufung der Größenklasse der Gesellschaft notwendig. Was ist aber, wenn die Größenklasse bei Aufstellung der Bilanz der GmbH (Gründungs- und Eröffnungsbilanz) vor Ablauf des ersten Rumpfwirtschaftsjahres noch nicht bekannt sind? Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall verfahren müssen!
Mehr erfahren
Nach h.M. ist bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Entstehung einer Vorgesellschaft von einer Bilanzierungspflicht auszugehen. Gilt dies auch unabhängig davon, ob der Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Kleingewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit gerichtet ist? Bis wann muss die Bilanzierung genau erfolgen? Erfahren Sie alle Details über die Besonderheiten der Bilanzierung der GmbH. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Ist die Bilanzierung der GmbH vollendet, muss die fertige Bilanz unterzeichnet werden. Aber von wem? Besteht für die Bilanz der GmbH eine Offenlegungs- oder Prüfungspflicht? Muss sie von den Gesellschaftern festgestellt werden? Erhalten Sie in unseren Fachbeiträgen alle Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die Bilanzierung der GmbH. Lesen Sie weiter!
Mehr erfahren
Die Gründungskosten und Eigenkapitalbeschaffung sind im gesetzlichen Normalfall von den Gesellschaftern zu tragen. In einem solchen Fall ergeben sich hinsichtlich der Bilanzierung bei der GmbH keine Besonderheiten. Die Gesellschafter können natürlich abweichend davon etwas anderes in der Satzung vereinbaren. Erhalten Sie im folgenden Beitrag einen weiteren wertvollen Hinweis hinsichtlich der Bilanzierung der GmbH. Außerdem für Sie: Formulierungshinweise zur Unterstützung ihres Arbeitsalltags.
Mehr erfahren
Offene Sacheinlagen werden im Rahmen eines Tauschs gegen neue Gesellschaftsanteile erbracht. Die Erbringung von Sacheinlagen erfolgt in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht nach den Zeitwerten. Wie sind die Wirtschaftsgüter also bei der Bilanzierung der GmbH zu beurteilen? Wonach bemessen sie sich? Wie erfolgt die Aktivierung bei der Sachgründung? Erhalten Sie auch zu diesen Fragen die passenden Antworten in unseren Fachbeiträgen und lesen Sie weiter!
Mehr erfahren