Geht man – mit der vorherrschenden Meinung – davon aus, dass die in einer Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Mehrwerte oder Minderwerte als Wertergänzung zu den Buchwerten in der Gesamthandsbilanz anzusehen sind, so umfassen die Buchwerte bei der Einbringung nach § 20 UmwStG auch die Werte aus einer Ergänzungsbilanz. Infolgedessen sind in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft die Buchwerte der Gesamthandsbilanz um die Mehrwerte beziehungsweise Minderwerte in der Ergänzungsbilanz anzupassen. Sie wollen mehr über die Rechtsfolgen wissen, die eine Ergänzungsbilanz bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft nach sich zieht? Klicken Sie gleich hier und lesen Sie sich durch unsere Fachbeiträge und Gerichtsentscheidungen!
Ob zum Thema Bildung von Ausgleichsposten oder auch Mehrabschreibungen gegenüber der Handelsbilanz. In diesem Fachbeitrag gehen wir genauer auf die Rechtsfolgen bei Übernahme der Ergänzungsbilanz in die Steuerbilanz im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft. Um weiterzulesen, klicken Sie gleich auf die nachfolgende Seite!
Mehr erfahren
Die Behandlung von positiven und negativen Ergänzungsbilanzen im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft wird bisher im Schrifttum kaum behandelt und ebenso existieren einschlägige Verwaltungsanweisungen hierzu derzeit nicht. Nichtsdestotrotz lassen sich einige Aussagen zu dem korrekten Umgang mit Ergänzungsbilanzen bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft treffen. Diese fassen wir in dem folgenden Beitrag in kompakter Form für Sie zusammen! Klicken Sie weiter, um mehr zu erfahren!
Mehr erfahren
Der BFH hatte sich dazu zu verhalten, ob für den Fall, dass das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche in Folge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ wird, Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, ausgleichsfähig sind oder nicht. Die BFH-Entscheidung haben wir auf dieser Seite für Sie bereitgestellt!
Mehr erfahren
Der BFH nahm hier dazu Stellung, ob die ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH mindern, nachdem die GmbH formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist, nicht den Gewinn aus einer späteren Veräußerung des Mitunternehmeranteils. Wie der BFH befand, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite!
Mehr erfahren
Fraglich und vom BFH zu beurteilen war hier, inwieweit ein Recht an einem Namen oder an einem Zeichen auch dann wesentliche Betriebsgrundlage sein kann, wenn es nicht bilanzierungsfähig und nicht warenzeichenrechtlich beziehungsweise markenrechtlich besonders geschützt ist. Welche Auffassung der BFH dabei vertrat und wie er diese im Rahmen seines Urteils argumentativ stützte, lesen Sie auf der nächsten Seite zum Thema „Rechtsprechung zu Rechtsfolgen der Ergänzungsbilanz bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft“. Klicken Sie weiter!
Mehr erfahren
Der BFH hatte Beschluss zu Themen zu fassen, wie der Ausweitung des Betriebsvermögens auf das notwendige und gewillkürte Betriebsvermögen und der Bildung von gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen neben positivem und negativem Sonderbetriebsvermögen. Zu welchem Ergebnis der BFH hierbei gelangte und wie er dieses begründete, erfahren Sie auf dieser Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Ergänzungsbilanzen bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft“. Klicken Sie weiter!
Mehr erfahren
Dieses Urteil vom 09.06.2016, welches durch das FG Münster erging, hatte die Gewerbesteuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zur anteiligen Auflösung von Wertkorrekturposten in einer Ergänzungsbilanz zum Gegenstand. In welcher Weise das FG Münster dabei Stellung nahm, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite unseres Bereichs „Rechtsprechung zu Rechtsfolgen der Ergänzungsbilanz bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft“. Mit einem Klick geht es weiter!
Mehr erfahren
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu befinden, ob für den Fall, dass in der Eröffnungsbilanz einer durch Einbringung der Mitunternehmeranteile einer KG entstandenen AG nicht sämtliche stillen Reserven des eingebrachten Betriebsvermögens aufgelöst werden, dies zur Steuerverstrickung der einbringungsgeborenen Anteile führt. Zu welchem Ergebnis das FG Düsseldorf gelangte und wie es dieses begründete, lesen Sie auf dieser Seite!
Mehr erfahren
Gegenstand dieses BFH-Urteils war, inwieweit für den Fall, dass für den Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft eine positive Ergänzungsbilanz aufgestellt wird, die darin erfassten Anschaffungskosten so fortzuführen sind, dass der Gesellschafter soweit wie möglich einem Einzelunternehmer, dem Anschaffungskosten für entsprechende Wirtschaftsgüter entstanden sind, gleichgestellt wird. Die Entscheidung samt Entscheidungsgründe können Sie auf der folgenden Seite nachlesen!
Mehr erfahren