Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz, die ein Unternehmen grundsätzlich jeweils zum Anfang eines Wirtschaftsjahrs bzw. bei seiner Gründung aufstellen muss. Doch es gibt noch andere Fälle, in denen eine Eröffnungsbilanz aufzustellen ist und die auf keinen Fall übersehen werden sollten. Daher haben wir in unserem Fachbeitrag zusätzliche wichtige Fälle der Notwendigkeit der Eröffnungsbilanz für Sie zusammengefasst. Außerdem bieten wir Ihnen konkrete Berechnungsbeispiele, anhand derer Sie die Berechnung der Eröffnungsbilanz korresponiderend zur Schlussbilanz ganz einfach nachvollziehen können.
Der Aufstellung und Einreichung einer Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt der Einbringung ist insoweit nicht vorgeschrieben, sie kann natürlich zur Vermeidung von Rückfragen erfolgen. Unmaßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bereits zum Zeitpunkt der Einbringung nach einer Eröffnungsbilanz die Buchwerte fortgeführt wurden oder ob die Folgen der Ausübung des Wahlrechts erstmals in der Schlussbilanz mit vorangehenden vorbereitenden Abschlussbuchungen (Umbuchungen) in der Buchführung des übernehmenden Betriebs dargestellt wurden. [...]
Lesen Sie hier alles zur Notwendigkeit der Eröffnungsbilanz bei der Einbringung nach §24 UmwStG.
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Soweit eine freiberufliche Praxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (ggf. auch PartGmbB) zum gemeinen Wert eingebracht wird, handelt es sich nach § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG um eine Veräußerung. Auf den Zeitpunkt der Einbringung ist nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 EStG eine Schlussbilanz zu erstellen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG), so dass ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt.Der dadurch entstehende Übergangsgewinn gehört nicht zum begünstigten Veräußerungsgewinn und ist vom einbringenden Gesellschafter zu versteuern. Der dadurch entstehende Übergangsgewinn gehört nicht zum begünstigten Veräußerungsgewinn und ist vom einbringenden Gesellschafter zu versteuern. Die übernehmende GbR bzw. Partnerschaftsgesellschaft muss eine Eröffnungsbilanz aufstellen und darf wieder zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zurückkehren. [...]
Hier erfahren Sie mehr zur Eröffnungsbilanz in Bezug auf die Einbringung nach § 4 Abs. 3 EStG (gemeiner Wert und Buchwert).
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A bringt sein Einzelunternehmen ohne Grundstück in die ABC-KG ein. Seine Beteiligung beträgt 60 %. B und C sind mit je 20 % beteiligt und bewirken jeweils eine Bareinlage i.H.v. 200.000 Euro. Das Betriebsgrundstück (Grund und Boden sowie Gebäude) wird an die KG verpachtet und gehört folglich zum Sonderbetriebsvermögen.
Sehen Sie hier ein konkretes Berechnungsbeispiel inklusive der Erstellung der Eröffnungsbilanz mit gemeinen Werten sowie der Erstellung der Eröffnungsbilanz bei Buchwertansatz in direktem Zusammenhang mit der Berechnung der Schlussbilanz.
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Das Wahlrecht aus § 1 Abs. 5DMBilG, wonach Genossenschaften, die bis zum 31.12.1991 durch Umwandlung oder Verschmelzung aus LPGʼen hervorgegangen sind, als zum 1.7.1990 entstanden angesehen werden können, kann nur innerhalb der Festsetzungsfrist dadurch ausgeübt werden, dass eine DM-Eröffnungsbilanz zum 1.7.1990 und dazugehörige Steuererklärungen eingereicht werden und auf dieser Grundlage eine Veranlagung erfolgt. [...]
Hier können Sie ein Urteil nachlesen, in dem die Eröffnungsbilanz eine wichtige Rolle spielt.
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