Anstelle der sog. Überleitungsrechnung kann eine von der Handelsbilanz unabhängige und abweichende Steuerbilanz aufgestellt und eingereicht werden. Erfahren Sie in unseren Fachartikeln die Unterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Außerdem für Sie: Einige Beispiele zur Aufstellung einer abweichenden Steuerbilanz. Lesen Sie weiter!
Das Steuerrecht enthält keine eigenen spezifischen Normen zur Gliederung der Bilanz. Dies ist im Hinblick auf die Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie bezogen auf die Schuldposten unproblematisch. Was ist aber, wenn eine Bilanzposition vom handelsrechtlich gebotenen Bilanzausweis abweicht? Wie wirkt sich das auf die Steuerbilanz aus? Erfahren Sie die Antwort. Klicken Sie hier!
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Grundsätzlich sind die Ansätze von Wirtschaftsgütern, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie deren Bewertung nach Handelsrecht für die Steuerbilanz gebotene Gewinnermittlung maßgeblich. Abweichend davon regeln zahlreiche Vorschriften indes eine Durchbrechung dieses Maßgeblichkeitsgrundsatzes. Was ist außerdem noch bei der Steuerbilanz zu beachten? Lesen Sie in unseren Artikeln, um welche Vorschriften es sich im Detail handelt. Folgen Sie dem nachstehenden Link!
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Die i.S.d. § 267 HGB kleine X-GmbH hat im Rahmen der nur steuerlichen Zwecken dienenden (ergänzenden) Buchführung Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bei Betriebsvorrichtungen i.H.v. 20.000 Euro vorgenommen und außerdem zutreffend eine Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) i.H.v. 50.000 Euro gewinnmindernd erfasst. In der Handelsbilanz zum 31.12.03 ist aus diesem Grund eine Rückstellung für latente Steuern (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) i.H.v. 21.000 Euro passiviert. Ist die Rückstellung in der Steuerbilanz auszuweisen? In unseren Fachartikeln finden Sie die Lösung. Lesen Sie weiter!
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