Hohe Bildungskosten können für Ihre Mandanten häufig ein Problem darstellen, für das sie eine steuerliche Lösung suchen. Informieren Sie Ihre Mandanten daher umfassend über alle Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung von Bildungskosten und Ausbildungskosten mit unseren praktischen Merkblättern und Infografiken - so sparen Sie Zeit, und Ihre Mandanten sind gut auf ein Beratungsgespräch vorbereitet!
Viele Berufe erfordern heutzutage eine ständige Weiterbildung, für die wiederkehrende Bildungskosten anfallen. Dazu kommen häufig Ausbildungskosten, die meist von den Eltern der Kinder getragen werden müssen. Für diese Bildungskosten und Ausbildungskosten gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sie steuerlich abzusetzen und steuerlich zu berücksichtigen.
Unser Merkblatt zeigt Ihren Mandanten, welche Bildungskosten anfallen, was es dabei zu beachten gibt und wie diese Bildungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Informieren Sie Ihre Mandanten noch heute mit unserem Merkblatt "Bildungskosten für Beruf und Studium" - ausführlich und für steuerliche Laien leicht verständlich!
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Kosten für die eigene Ausbildung kann man als Arbeitnehmer in der Regel steuerlich absetzen. Zumindest dann, wenn man dem Finanzamt eine berufliche Veranlassung der Bildungskosten nachweist. Bei den Kosten eines Erststudiums, einer Fortbildung im Ausland und bei Fortbildungskosten, die man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, gibt es allerdings Besonderheiten zu beachten.
Mit Hilfe unserer Infografiken erkennen Ihre Mandanten, welche Bildungskosten als Werbungskosten und welche als Sonderausgaben abziehbar sind, welche konkreten Aufwendungen anerkannt werden und ob ein Verlustvortrag in spätere Jahre möglich ist. So sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie in honorarträchtigere Fragen investieren können!
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Eltern von Kindern, die ein Studium oder kostenpflichtige Ausbildung absolvieren, müssen zumeist hohe Bildungskosten tragen. Zur Bewältigung dieser Bildungskosten erhalten Sie aber auch steuerliche Förderung: Selbst für volljährige Kinder bleiben ihnen Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld erhalten, solange sich die Kinder in der Berufsausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten und als arbeitssuchend gemeldet sind.
Gehen Sie mit der Zeit und lassen Sie Bilder sprechen: Mit Hilfe unserer Infografiken können Ihre Mandanten herausfinden, welche steuerliche Vergünstigungen ihnen hier zustehen und welche Höchstrgrenze sie - etwa beim Alter der Kinder und beim Nebenjob - beachten sollten.
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