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Spezialreport BEG IV

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet: Was ändert sich?

Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Auch der Bundesrat hat der Maßnahme zugestimmt, so dass das Gesetz nun größtenteils Anfang 2025 in Kraft tritt.

Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten (u.a. in Hotels),
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
  • weitere Erleichterungen.

Welche Änderungen in der Praxis auf Sie und Ihre Mandanten zukommen, erfahren Sie im Detail im folgenden Spezialreport. Inklusive Exkurs: „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz erleichtert den Abschluss von Arbeitsverträgen” – Von FAfArbR RAin Dr. Margit Böhme!

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