Im Zuge des „Lockdown light“ plant die Bundesregierung auch eine sogenannte Dezemberhilfe, bei der sich Soloselbständige erneut bis zu 5.000 € Fördermittel über einen Direktantrag sichern können. Die genauen Fristen und Termine sind noch nicht bekannt.
Es sieht jedoch derzeit so aus, dass sowohl die Berechnungsgrundlage der Dezemberhilfe als auch die Beantragung ebendieser denen der Novemberhilfe gleicht.