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Das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde in Rekordgeschwindigkeit am 29.06.2020 in Bundestag und Bundesrat beschlossen und bereits am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Allem voran enthält es die Regelungen zur befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer sowie weitere Vergünstigungen, von denen einige befristet sind, andere jedoch in der Dauer unbeschränkt.
Der Gesetzgeber hat damit einen breiten Strauß an Entlastungen sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen entfaltet. Welche Maßnahme für welche Ihrer Mandanten in Frage kommt, erfahren Sie in diesem praxisnahen Überblick zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz.
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