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Bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen stehen Ihre Mandanten vor der Herausforderung, die förderfähigen Fixkosten zeitlich korrekt den einzelnen Fördermonaten zuzuordnen. Die FAQ regeln dazu zwar eine Zuordnung nach Fälligkeit.
Mittlerweile sind jedoch einige Bundesländer von dieser Regel abgewichen, was zu Verwirrung und einer uneinheitlichen Praxis führt. Die Lösung: Der Überbrückungshilfe-Experte Steuerberater Lukas Hendricks hat für Sie recherchiert, wie die Fälligkeit in welchem Bundesland verstanden wird und liefert die aktuellen Informationen der jeweiligen Steuerberaterkammern und Förderbanken.
Einfach Formular ausfüllen und Sie erhalten die Übersicht zum kostenlosen Download. So sparen Sie wertvolle Zeit und können sich voll und ganz auf Ihre Beratertätigkeit konzentrieren.
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