Bei der Beschleunigung des Antragsverfahrens können Ihre Mandant*innen Sie unterstützen, indem sie aktiv an der Umsatz- bzw. Fixkostenermittlung mitwirken. Damit der Antrag nach Freischaltung des Antragsportals schnell gestellt werden kann, können Ihre Mandant*innen Folgendes tun:
- Ihre Mandant*innen sollten ihre Buchhaltungsunterlagen für die jeweiligen Monate möglichst frühzeitig bei Ihnen einreichen. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass alle relevanten Belege dabei sind und keine Belege fehlen.
- Ihre Mandant*innen sollten frühzeitig abschätzen, ob die Möglichkeit besteht, dass sie die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III erfüllen. Gegebenenfalls müssen Sie hierfür Rücksprache mit Ihren Mandant*innen halten.
Hinweis: Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III wurden gegenüber Phase I und auch Phase II erheblich gelockert.
Es ist daher sehr gut möglich, dass Ihre Mandant*innen die Voraussetzungen für die Phase III erfüllen, obwohl die Voraussetzungen für Phase I und II bei ihnen nicht vorlagen.
- Sollten Ihre Mandant*innen für eine Antragstellung in Frage kommen, sollten sie anhand der aktuellen individuellen Gegebenheiten ihres Betriebs die Umsätze für die Monate Januar bis Juni 2021 abschätzen.
Hinweis: Hinsichtlich möglicher Beschränkungen und Lockerungen sollten Sie ihnen empfehlen, den Ist-Zustand der Schätzung zugrunde zu legen. Mögliche Veränderungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen lassen sich kaum prognostizieren.
- Ihre Mandant*innen müssen ihre voraussichtlichen förderfähigen Fixkosten für die Monate Januar bis Juni 2021 zusammenstellen.
Hinweis: Fixkosten sind nur erstattungsfähig, wenn die zugrundeliegenden Verträge vor dem 01.09.2020 geschlossen wurden. Ihre Mandant*innen sollten hier entsprechende Verträge oder Bescheide (z.B. über Grundbesitzabgaben) vorsorglich zusammentragen. Sie sollten sie hierbei ggf. unterstützen.