1-%-Regelung: Wie Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen absetzbar sind

Viele Arbeitnehmer dürfen einen Dienstwagen auch privat nutzen, müssen aber die Tankkosten für gewisse Privatfahrten selbst bezahlen. Teilweise zahlen Arbeitnehmer auch etwas zu den Anschaffungskosten eines neuen Dienstwagens dazu. 

Der BFH hat jetzt eine Möglichkeit bestätigt, Zuzahlungen für die private Nutzung eines Dienstwagens steuermindernd geltend zu machen. Das ermöglicht Einsparungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Worum es geht und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

So vermindern Zuzahlungen zur Anschaffung den geldwerten Vorteil

Zahlt ein Arbeitnehmer etwas zu den Anschaffungskosten seines privat nutzbaren Dienstwagens dazu, mindert die Zuzahlung den zukünftigen geldwerten Vorteil der Pkw-Nutzung. 

Dabei gilt der Grundsatz, dass die Zuzahlung des Arbeitnehmers über die Nutzungsdauer des Dienstwagens verteilt werden muss. Ist der Pkw geleast, verteilt sich die (Einmal-)Zuzahlung auf den Leasingzeitraum.

So vermindern laufende Zuzahlungen den geldwerten Vorteil

Wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer für die privat zurückgelegten Kilometer mit dem Dienstwagen etwas zahlen muss, reduziert auch die laufende Zuzahlung den geldwerten Vorteil. 

In der Praxis gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Teilweise zahlen Arbeitnehmer monatlich einen festen Betrag, teilweise wird je gefahrenen Kilometer abgerechnet. In manchen Fällen übernehmen Arbeitnehmer die Tankkosten direkt. In allen genannten Fällen gilt, dass die Zuzahlungen den geldwerten Vorteil reduzieren.

Tipp: Für die Praxis empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, welche Zuzahlungen bei welchen Arbeitnehmern vorlagen. Arbeitsverträge, gesonderte Abrechnungen oder selbstgetragene Benzinrechnungen eignen sich besonders gut als Nachweis im Rahmen einer Außenprüfung. Die genannten Unterlagen sollten deshalb sicher und gesondert abgelegt werden.

 

Auch im Urlaub selbstgetragene Benzinkosten wirken sich aus

Der BFH hat bestätigt, dass sich der geldwerte Vorteil auch dann reduziert, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten für einen privaten Urlaub trägt (BFH, Urt. v. 18.06.2024 - VIII R 32/20). Denn auch private Urlaubsfahrten sind ansonsten mit der Versteuerung im Rahmen der 1-%-Methode abgegolten. Allerdings hat der BFH auch entschieden, dass selbstgetragene Maut-, Fähr- und Parkkosten, die einem Arbeitnehmer auf Privatfahrten entstehen, den geldwerten Vorteil nicht mindern.

Beachte: In der Praxis reduzieren die selbstgetragenen Kosten die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Jedoch wird die Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuer nicht reduziert. Die Korrektur des Arbeitslohns durch die Zuzahlungen kann dabei monatlich erfolgen. Möglich ist eine Korrektur aus Vereinfachungsgründen aber auch erst zum Jahresende.

 

Von Jan-Philipp Muche

Dipl.-Finw. Jan-Philipp Muche, ist Lohnsteuer-Außenprüfer und Auslandsfachprüfer in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Zudem ist er Gastdozent an der Steuerakademie Niedersachsen und Dozent und Autor im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer.

Pkw-Nutzung Unternehmer

Was müssen Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten? Diese Infografik unterstützt Sie dabei, Ihrem Mandanten die Antworten anschaulich zu erklären.

» Hier anfordern!

Mandantenmerkblatt: Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer - Pkw und E-Bike

Bei Dienstwagen und E-Bike gibt es einiges zu beachten. Mit diesem Merkblatt geben Sie Ihren Mandanten die Infos an die Hand, die sie brauchen.

» Jetzt gratis anfordern!