Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen für ab dem 01.01.2025 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Die Einführung der E-Rechnung hat für die Wirtschaft enorme Bedeutung.
Nun gibt es die endgültige Fassung eines BMF-Schreibens, das umfassend Stellung nimmt und Hinweise rund um die Pflicht zur E-Rechnung gibt (Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007).
Da für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen rechtzeitig Prozesse zu definieren und Systeme anzupassen sind, stellen wir Ihnen die Kernpunkte des BMF-Schreibens in diesem Spezialreport mit vielen Praxishinweisen vor.
Für wen gelten die neuen Regeln und wie sehen diese im Detail aus? Gibt es Ausnahmen? Wie schaut es mit Übergangsregeln aus? Alle diese Fragen und viele weitere beantwortet unser Autor Diplom-Finanzwirt (FH) Nico Flegel in unserem aktuellen Spezialreport!
Fordern Sie jetzt kostenlos den „Spezialreport BMF-Schreiben: Hinweise zur E-Rechnung ab 2025“ an!