Einfacher als gedacht: Automatisierung der digitalen Übernahme von Ausgangsrechnungen

Im Ausgangsrechnungsbereich ist es deutlich einfacher, einen hohen Automatisierungsgrad in der Buchhaltung zu erlangen als beim Rechnungseingang. Das Zauberwort hierfür ist „Schnittstelle“. Über Schnittstellen können Buchhaltungsprogramme Daten von externen Quellen einfach übernehmen. Lesen Sie hier, mit welchen Argumenten Sie Ihre Mandanten überzeugen, Rechnungen mit professioneller Fakturasoftware zu erstellen. Der Lohn für Sie: Sie sparen sich manuelle Eingaben in Ihr Buchhaltungsprogramm.

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Zu GoBD-konformen Lösungen raten und Word oder Excel ablösen

Viele Unternehmer schreiben seit Jahrzehnten Ausgangsrechnungen mit Excel oder Word, drucken sie aus, tüten sie ein, frankieren und schicken sie dann den Kunden. Mit Blick auf die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sollten Sie Ihren Mandanten davon natürlich abraten und ihnen den Umstieg auf GoBD-konforme Software zur Fakturierung raten, die übermittelte Rechnungen

  • festschreibt bzw. unveränderbar macht und
  • einfach in digitaler Form zu Ihnen übertragbar macht.

Neben den Vorgaben der Finanzverwaltung sind auch geringere Prozesskosten und Portoersparnis Argumente, den Mandanten vom Versand digitaler Rechnungen zu überzeugen.

Der Trend bei Fakturaprogrammen geht zu webbasierten Cloudlösungen. Ihre Mandanten können somit von überall aus Rechnungen schreiben und digital versenden. Viele Anbieter haben sogar Stammdatenbanken und eine Artikelverwaltung, um das Schreiben von Rechnungen noch einmal deutlich zu vereinfachen und Zeit zu sparen.

Tipp: Wollen Mandanten dennoch nicht von ihrer Gewohnheit abrücken und weiterhin Rechnungen mit Word oder Excel schreiben, sollten Sie ihnen zumindest dazu raten, nach der Erstellung ein PDF-Dokument zu generieren und im besten Fall in einem revisionssicheren Archiv abzulegen. Eventuell bieten Sie ihnen gegen Aufpreis an, die Daten in Ihr Archiv zu legen, dass kann den Mandanten auch zusätzlich an Sie binden.

Datenübernahme aus Faktura-/Warenwirtschaftsprogramm

In vielen – gerade in größeren – Unternehmen werden Kundenrechnungen direkt aus einem Faktura- oder Warenwirtschaftsprogramm erstellt. In solchen Fällen brauchen Sie die Rechnungsdaten nicht händisch in Ihr Buchhaltungssystem zu übernehmen. Praktisch jedes Programm hat eine Exportfunktion. Darüber lassen sich Kundenrechnungen so ausgeben, dass Sie sie fast per Knopfdruck in Ihrer Kanzlei übernehmen können.

Tipp: Fragen Sie Ihre Mandanten oder deren Systemdienstleister nach einer Fibu-Schnittstelle. Falls es die nicht geben sollte (was selten der Fall ist), versuchen Sie, eine Liste der Kundenrechnungen im Excel-Format zu generieren. Diese kann wiederum in die meisten Buchhaltungsprogramme eingespielt werden (evtl. nach Vornahme von kleineren Umformatierungen).

Autor: Stefan Homberg berät als Geschäftsführer der Agentur Die Kanzlei-Entwickler Kanzleien bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sowie bei Datenschutzthemen (www.kanzlei-entwickler.de).

Finaler Stand Oktober 2024

BMF gibt Hinweise zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab 2025 - darauf können Sie sich jetzt einstellen.

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Information auf dem aktuellen Stand ► Hier anmelden!

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 gerät die E-Rechnungspflicht noch einmal in Bewegung. Entgegen der anderslautenden Klarstellung im jüngsten Schreiben des BMF, wird die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer mit dem Jahressteuergesetz wieder gestrichen! Achtung: Das gilt aber nicht für den Rechnungsempfang!

► Hier anmelden! Das erwartet Sie:

  • Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung inklusive BMF-Schreiben vom 15.10.2024
  • Technische Umsetzung am Beispiel X-Rechnung und ZUGFeRD
  • Kleinunternehmer, ja oder nein?
  • Welche Umsätze und Unternehmen sind betroffen, wo gibt es Ausnahmen?
  • Was bedeutet „Empfangsbereitschaft ab 01.01.2025“?
  • Risiken bei Missachtung der neuen Vorschriften
  • Handlungsempfehlungen zum 01.01.2025
  • Ausblick (E-Invoicing auf EU-Ebene / Real-Time-Reporting)

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Stand Juni 2024

Mit diesem Spezialreport haben Sie die Materie E-Rechnung im Griff und können Ihr Wissen auch in der Beratung an Ihre Mandanten weitergeben. Alle Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz sind schon eingearbeitet.

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