E-Rechnungs-Viewer bei ELSTER steht bereit

Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.

Daher müssen seit dem 01.01.2025 alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Um diesen Übergang so reibungslos und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, stellt ELSTER unter www.elster.de/eportal/e-rechnung einen E-Rechnungs-Viewer bereit.

Dieser ermöglicht Steuerpflichtigen, im XML-Format empfangene E-Rechnungen hochzuladen und zu visualisieren, d.h. für Menschen lesbar darzustellen. Auf diese Art und Weise kann jeder Steuerpflichtige seine E-Rechnungen ohne Hürden prüfen. Eine Anmeldung bei ELSTER ist dafür nicht erforderlich.

Hinweis: Zu beachten ist aber, dass immer nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden kann, die maximal 10 MB groß sein darf.

 

Quelle: FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 389/18.12.2024

Finaler Stand Oktober 2024

BMF gibt Hinweise zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab 2025 - darauf können Sie sich jetzt einstellen.

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Stand Juni 2024

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