EU plant die Einführung eines Meldesystems für E-Invoicing - Gut für Unternehmer!

Die EU plant die Einführung eines Meldesystems für elektronische Rechnungen zur Schließung von Umsatzsteuer-Lücken. Die EU-Kommission möchte einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst 2022 vorlegen. In Deutschland soll zudem ein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingeführt werden. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen” der derzeitigen Bundesregierung vereinbart.

Vor allem wegen Effizienzgewinnen, Bürokratieabbau und Synergie-Effekten könnte das Meldesystem für Unternehmer vorteilhaft sein – lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie mehr.

DStV befürwortet eine Reform des Mehrwertsteuersystems über ein neues Meldesystem für E-Invoicing

Der Deutsche Steuerberaterverband DStV hat in einer Stellungnahme die anstehenden Gesetzesinitiativen befürwortet. Das Meldesystem für E-Rechnungen solle idealerweise den internationalen Handel fördern, Mehrwertsteuerlücken schließen und bürokratiearm sein.

Gleichzeitig machte der DStV folgende Anregungen sowohl für die nationale als auch unionsrechtliche Ausgestaltung des Meldesystems:

  • Meldesystem: Im Ländervergleich könnte das französiche „Y-Modell” als Vorbild herhalten, bei dem Rechnungen an zertifizierte Verifizierungsplattformen geschickt werden. Diese extrahieren die Rechnungsdaten und validieren die Rechnungen, stellen sie den Empfängern zu und melden die erforderlichen Steuerinformationen an die nationale Plattform der Steuerbehörde.
  • Vorteil dieses Systems sei eine möglichst hohe Flexibilität für die Anwender, zum Beispiel bei der Auswahl der Plattform oder aber bei der Wahl des Datenformats.
  • Außerdem vereinfacht die Zwischenschaltung eines zertifizierten Dritten die Aufgaben der Finanzbehörden, da sie die Rechnungsdaten bereits extrahiert, strukturiert und validiert erhalten.
  • Datensicherheit: Besondere Sorgfalt müsste auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt werden. Diese solle durch hohe Anforderungen in einem detaillierten Rechsrahmen hergestellt werden.
  • Einfache und unbürokratische Anwendung: Prozesse und Formate sollten klar und einheitlich geregelt werden. Unterschiedliche Rechnungsstandards für nationale und grenzüberschreitende Umsätze seien unbedingt zu vermeiden.
  • Persönlicher Anwendungsbereich: Das System der E-Rechnung sollte allen umsatzsteuerlichen Unternehmern offenstehen. Dadurch sollen auch KMU von den Effizienzgewinnen profitieren, die ein E-Rechnungssystem mit sich bringt.
  • Für die Umstellung sollte jedoch eine Übergangsfrist gelten.
  • Der B2C-Bereich sollte wegen des hohen Umsetzungsaufwands erst später integriert werden, zudem sollten Kleinunternehmer von Ausnahmeregeln Gebrauch machen dürfen.

Weitere Forderungen/ Hinweise zur Ausgestaltung sind:

  • Rechnungsdatenabgleich in Echtzeit
  • Meldeumfang zielgenau und datensparsam festgelegt
  • Bereits entwickelte Datenformate, z.B. xRechnung, sollten genutzt werden, es sollte kein neuer Formattyp forciert werden
  • Synergie-Effekte nutzen um Aufwände zu minimieren, z.B. könnten die Zusammenfassende Meldung (ZM) oder Intrastat im neuen Meldesystem aufgehen
  • Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens

Linktipp: Rufen Sie hier die vollständige Stellungnahme des DStV zum Meldesystem für E-Invoicing als PDF auf.

Quelle: dstv.de

 

 

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