Als Zebragesellschaft bezeichnet man eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter Überschusseinkünfte und Gewinneinkünfte erzielen. Gewerbliche Einkünfte werden dabei durch schwarze Streifen und private Überschusseinkünfte durch weiße Streifen dargestellt - so kommt es zu der Zebra-Metapher. Grundlage einer Zebragesellschaft ist stets eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft, aus der Einkünfte erzielt werden. Steuerrrechtlich können dabei einige Probleme aufkommen, zum Beispiel ob die Einkünfte der einen Gesellschaft auf die andere abfärben. Da es viele verschiedene Arten von Zebra-Gesellschaften gibt, sind auch die Arten von Problemen sehr unterschiedlich.
Unser Fachbeitrag beschäftigt sich mit der Zebra-Gesellschaft aus Sicht der Rechtsprechung und zeigt anhand eines anschaulichen Beispiels mit unterstützenden Grafiken, wie die Zebra-Gesellschaft zu behandeln und zu betrachten ist. Dabei wird auf unterschiedliche Formen und Fallgestaltungen eingegangen. Dank dieses Fachbeitrags lösen Sie auch Ihre Fälle rund um die Zebragesellschaft.
Ist eine GmbH & Co. KG neben natürlichen Personen an einer vermögensverwaltenden GbR beteiligt, handelt es sich um eine sogenannte Zebra-Gesellschaft und nicht um eine doppelstöckige Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG. Dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG folgend geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Obergesellschaft selbst Mitunternehmerin der Unterpersonengesellschaft ist. Daneben sind die Obergesellschafter mittelbare (Sonder-)Mitunternehmer der Untergesellschaft. Daraus folgt, dass sowohl die Oberpersonengesellschaft als auch deren Obergesellschafter über Sonderbetriebsvermögen bei der Unterpersonengesellschaft verfügen können. [...]
Lesen Sie hier, was Sie bei der Zebragesellschaft steuerrechtlich beachten müssen.
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