Ergänzungsbilanz mit Ergänzungsgewinn- und Verlustrechnung
Ergänzungsbilanzen werden in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern und in § 24 Abs. 2 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft erwähnt, jedoch nicht genau definiert.
Zur Fortführung der Ergänzungsbilanzen schweigt das Gesetz. Die nur begrenzten gesetzlichen Regelungen dürfen den Blick nicht dafür verstellen, dass auch andere Umstände eine Ergänzungsbilanz erfordern können.
Wann eine solche Ergänzungsbilanz aufzustellen ist und wie die Abgrenzung zur sogenannten Bruttomethode stattfindet, haben wir hier für Sie zusammengefasst und in mehreren Fallkonstellationen anschaulich dargestellt.