Einbringung in eine Personengesellschaft - Das Wichtigste zur Nettomethode

Bei der Bildung von Ergänzungsbilanzen ist entweder auf die Brutto- oder die Nettomethode zurückzugreifen, welche jeweils der Bewertung von Projekten bzw. Unternehmern dienen. Die Nettomethode bestimmt die Beteiligungsquote nach dem Verhältnis der festen Kapitalkonten und nimmt insofern eine Aufteilung des auszuweisenden Kapitals nach dem Verhältnis der Beteiligungsquoten vor.

Ferner sind Ergänzungsbilanzen aufzustellen, um das steuerliche Kapital der einzelnen Gesellschafter wieder an die Buchwerte anzupassen.

Detaillierte Informationen und anschauliche Beispiele sind von uns für Sie im Folgenden aufgeführt.

Bilanzierung nach Eintritt eines Neugesellschafters - Praxisbeispiel mit Lösungshinweis

Der Eintritt eines weiteren Gesellschafters bei gleichzeitiger Bewertung der eingebrachten Mitunternehmeranteile der Altgesellschafter zum gemeinen Wert verbunden mit dem Ziel, stille Reserven steuerbegünstigt aufzudecken und anschließend Abschreibungen von den aktivierten Verkehrswerten vornehmen zu können, hat aufgrund der Beschränkung der Tarifvergünstigung durch § 24 Abs. 3 Satz 3 UmwStG i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG seine frühere praktische Bedeutung weitestgehend verloren.

Inwiefern diese Tatsache Einfluss auf die Bilanzierung der Ergänzungsbilanz nimmt und worauf bei der Aufstellung dieser auf Grundlage der Nettomethode geachtet werden muss, zeigen die folgenden Beispiele und Lösungshinweisen.

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Die Kapitalerhöhung - worauf ist zu achten?

Bei Kapitalerhöhung bleibt die personelle Struktur eines Unternehmens grundsätzlich die Gleiche, trotzdem müssen zur Umsetzung der Kapitalerhöhung einige wichtige Faktoren beachtet werden, damit diese fehlerfrei abläuft. Welche diese sind, erfahren Sie hier.

Wie bei dem Eintritt eines weiteren Gesellschafters gegen Einzahlung in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ist auch bei einer einseitigen Kapitalerhöhung eines Gesellschafters (Mitunternehmers) davon auszugehen, dass die nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter aufgrund der Veränderung der Beteiligungsverhältnisse Anteile an ihren bisherigen Mitunternehmeranteilen veräußern.

Gleichzeitig stockt der Gesellschafter, der die Kapitalerhöhung zugunsten aller Gesellschafter geleistet hat, auf diese Weise seinen Mitunternehmeranteil gegen Entgelt auf.

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