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Die Steuerformulare im Bereich der Vermietungseinkünfte wurden für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 umfangreich überarbeitet. Die Anlage V ist künftig nur noch für die Erklärung der Einnahmen und Werbungskosten aus bebauten Grundstücken vorgesehen. Abfragen zu Beteiligungseinkünften und anderen Einkünften wurden auf eine neue „Anlage V-Sonstige“ ausgelagert. Für die Abfragen zu Ferienwohnungen und kurzfristigen Vermietungen wurde die neue „Anlage V-FeWo“ aufgelegt.
Die fünf Tipps in unserem aktuellen Spezialreport zeigen, was Sie bei den Vermietungseinkünften 2023 beachten sollten.
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