Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erste Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Entsenderichtlinie veröffentlicht. Diese sollen sich schließlich im Sommer 2019 in einem noch vorzulegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wiederfinden.
Folgende Regelungen bei der Entsendung stehen dabei im Fokus:
- Lohndumping soll dadurch vermieden werden, dass alle gesetzlichen Entlohnungsvorschriften auch auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden (statt bisher nur reine Mindestlohnvorschriften)
- Bessere Arbeitsbedingungen sollen für entsandte Mitarbeiter geschaffen werden, z.B. indem entsendebedingte Kosten grundsätzlich von den Arbeitgebern zu tragen sind
- Zulagen für Arbeitnehmer, um Kosten auszugleichen, dürfen kein Bestandteil der Entlohnung mehr sein
- Besonderer Schutz langezeitentsandter Mitarbeiter: Nach 12 bzw. 18 Monaten sollen deutsche Arbeitsgesetze umfassend auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden
- Auch Leiharbeiter sollen vom deutschen Arbeitsrecht erfasst werden
- Mehr Transparenz durch Weiterentwicklung der One-Stop-Plattform für EU-Arbeitgeber und Arbeitskräfte
- Das Klagerecht von EU-Arbeitnehmern soll gestärkt werden, unter Einbeziehung von Gewerkschaften
Wie die Regelungen im Detail aussehen, erfahren Sie in der Broschüre des BMAS – klicken Sie hier.