Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Alle Infos!

Wenn es um die Erbauseinandersetzung – insbesondere diejenige im Einzelunternehmen – geht, gilt es eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu beachten. Zwei besonders relevante Rechtsinstitute in diesem Zusammenhang sind die sogenannte Betriebsverpachtung und die Betriebsaufgabe. Wann die jeweilige Gestaltungsalternative im konkreten Fall die Sinnvollere ist beziehungsweise welche Vorteile und welche Nachteile die Betriebsverpachtung gegenüber der Betriebsaufgabe hat, erläutern wir in unseren Fachbeiträgen und geben Ihnen darüber hinaus Zugang zu einer ganzen Bandbreite von Gerichtsentscheidungen zur Thematik. Sie wollen mehr erfahren? Klicken Sie gleich hier und lesen Sie weiter!

 

Die Betriebsverpachtung bei der Erbauseinandersetzung im Einzelunternehmen

Der Aspekt der Betriebsverpachtung durch den Erblasser oder den Erben ist unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten zu betrachten. Zum einen für den Fall, dass der Erblasser den Betrieb schon vor Erbfall verpachtet hatte. Zum anderen für den Fall, dass die Erben den Betrieb im Anschluss an den Erbfall verpachten. Welche Besonderheiten in dem jeweiligen Fall zu beachten sind und inwieweit Sie als Steuerberater diesen Besonderheiten bei der Betreuung Ihres Mandats Rechnung tragen sollten, erläutern wir in diesem Fachbeitrag. Klicken Sie gleich hier, um mehr zu lesen!

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Erbauseinandersetzung im Einzelunternehmen: Die Betriebsaufgabe

Grundsätzlich gilt: Der Tod eines Einzelunternehmers führt für sich genommen nicht zu einer Betriebsaufgabe. Vielmehr liegt in diesem Fall eine unentgeltliche Übertragung des Betriebs im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG auf den beziehungsweise die Erben vor. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Es kommt daher weder zu einer Betriebsveräußerung noch zu einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser. Dies gilt selbst dann, wenn der Betrieb mit dem Tod des Erblassers zum Stillstand kommt und geeignete Erben für die Fortführung des Betriebs nicht vorhanden sind. Näheres zur Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung im Einzelunternehmen erläutern wir in dem folgenden Beitrag. Mit einem Klick geht es weiter!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Zwangsbetriebsaufgabe, Betriebsverpachtung, Betriebsunterbrechung, Dauer (BFH - Urteil vom 19.03.2009 IV R 45/06)

Der BFH hatte zu beurteilen, inwiefern allein die lange Zeitdauer der Verpachtung eines Betriebsgrundstücks für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe ausreicht. Zu welchem Ergebnis er dabei gelangte und wie er dieses begründete, lesen Sie mit einem Klick auf diese Seite!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: GmbH & Co. GbR, Betriebsverpachtung, Einbringung (FG Münster - Urteil vom 19.05.2009 8 K 1544/07 F)

Das FG Münster hatte darüber zu befinden, inwieweit die zivilrechtliche Nichtanerkennung einer "GmbH & Co. GbR" dazu führt, dass eine gewerbliche Prägung im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auch anzunehmen ist, wenn zumindest eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt ist. Wie das FG Münster entschied, erfahren Sie auf der nächsten Seite!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen – Wesentliche Betriebsgrundlagen eines Autohauses (BFH - Urteil vom 11.10.2007 X R 39/04)

Unter anderem fraglich und vom BFH zu beantworten war hier, ob es für die Anerkennung einer gewerblichen Betriebsverpachtung ausreicht, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. Wie sich der BFH hierzu verhielt, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite. Klicken Sie weiter!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung (BFH - Urteil vom 28.08.2003 IV R 20/02)

Schwerpunkt des vom BFH zu entscheidenden Falls war, ob für den Fall, dass ein Großhandelsunternehmen seine werbende Tätigkeit einstellt und es sein bisheriges Betriebsgrundstück an ein anderes Unternehmen vermietet, die Annahme einer Betriebsverpachtung bereits daran scheitert, dass das mietende Unternehmen einer anderen Branche angehört oder nicht. Das Urteil des BFH finden Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf den Nachlass (FG Münster - Urteil vom 24.09.2019 12 K 2262/16)

Das FG Münster hatte zu der Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf den Nachlass Stellung zu nehmen. Zu welchem Ergebnis das FG Münster dabei gelangte und mit welchen Argumenten es dieses stützte, lesen Sie auf dieser Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung“. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Ertragsteuerliche Behandlung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe (BFH - Urteil vom 25.04.2018 VI R 51/16)

Der BFH hatte sich dazu zu verhalten, inwiefern ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen ist, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird. Zur Entscheidung des BFH geht es hier!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs und notwendige Kriterien für das Vorliegen eines Teilbetriebs (BFH - Urteil vom 25.11.2009 X R 23/09)

Gegenstand dieses Urteils des BFH war die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs sowie die notwendigen Kriterien für das Vorliegen eines Teilbetriebs. Welche rechtlichen Erwägungen der BFH hierbei anstellte und wie er seine Anschauung argumentativ untermauerte, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Änderung der Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG und Abgrenzung der Gesamtrechtsnachfolge zur sogenannten gespaltenen Tatbestandsverwirklichung und Vertrauensschutz bei Aufgabe einer langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH - Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04)

Der BFH hatte dazu Beschluss zu fassen, inwieweit der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Das Urteil aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung“ haben wir auf der nächsten Seite für Sie bereitgestellt. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung: Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung (BFH - Urteil vom 18.08.2005 IV R 9/04)

Fraglich und durch den BFH zu klären war hier, inwiefern die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anzuerkennen ist, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird. Das BFH-Urteil aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Betriebsverpachtung und Betriebsaufgabe bei der Erbauseinandersetzung“ finden Sie mit einem Klick auf diese Seite!

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