Einleitung zur Erbschaftsteuer beim Erbfall mit Auslandsbezug
Eine der wichtigsten Besonderheiten, die bei der Erbschaftsteuer beim Erbfall mit Auslandsbezug zu berücksichtigen ist, ist, dass der Erbfall mit Auslandsberührung aus deutscher Sicht regelmäßig zu einer Überschneidung mit der Steuerpflicht anderer Staaten führt. Die Frage, die sich nun aus Sicht aller durch den Erbfall und der damit verbundenen, anfallenden Erbschaftsteuer stellt, ist, wie mit dieser Überschneidung in interessengerechter Weise umzugehen ist, damit einerseits der Steuerpflichtige nicht unangemessen belastet wird und andererseits jeder involvierte Staat einen angemessenen Teil der Erbschaftsteuer beanspruchen kann. Zur kurzen Einleitung geht es hier!