Die Vergünstigungen für das Betriebsvermögen und anderes Produktivvermögen bis 2008: Das müssen Sie zu den Neuerungen bei der Erbschaftsteuer wissen!
Das Betriebsvermögen, wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wurden bis 2008 bei der Erbschaftsteuer durch Gewährung eines Freibetrags von 225.000 Euro und durch einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen von 35 % ab 2004 entlastet (§ 13a ErbStG 2008). Für Erwerbe vor 2004 betrugen der Freibetrag 256.000 Euro und der Bewertungsabschlag 40 %. Durch die Vergünstigungen wollte der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, die soziale Gebundenheit des Betriebsvermögens und die daraus resultierende verminderte Leistungsfähigkeit des Erwerbers entsprechend bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zu berücksichtigen. Näheres zu der unterschiedlichen Rechtslage vor 2008 zu nach 2008 erläutern wir in diesem Beitrag und geben eine Reihe hilfreicher Hinweise für Ihre Beratungspraxis. Hier geht es weiter!