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Neudefinition des Begünstigungsgegenstandes, Abkehr vom Konzept des Verwaltungsvermögens, mehr administrativer und prüflicher Aufwand: Wie ist demnächst die Erbschaftsteuer bei unternehmerischen Erbschaften zu berechnen?
Unser Autor Dr. Christopher Riedel, LL.M., Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, hat die derzeit möglichen Szenarien nach dem Regierungsentwurf und der BR-Stellungnahme verglichen und basierend darauf elementare Beispielrechnungen aufgemacht.
Ergebnis: Sie sehen jetzt schon, worauf Sie sich 2016 bei der Erbschaftsteuer einstellen können. Bereiten Sie sich frühzeitig vor und nutzen Sie diesen Wissensvorsprung für Ihre eigenen Gestaltungsideen!
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