Erst dauert es Ewigkeiten – und dann müssen Sie sich in Rekordzeit auf den neuesten Stand bringen. Die Rede ist von der Erbschaftsteuerreform 2016.
Das geänderte Erbschaftsteuergesetz gilt ab sofort und rückwirkend zum 1. Juli! Damit bleibt Ihnen als Steuerberater leider nicht viel Zeit, sich auf die neue Rechtslage bei der Erbschaftsteuer einzustellen.
Nutzen Sie unsere Übersicht über die Änderungen bei der Erbschaftsteuer 2016
Unterstützung bekommen Sie von uns: Mit dem Spezialreport „Erbschaftsteuerreform 2016“ haben Sie die beste Übersicht zu allen wichtigen Änderungen, die Sie rund um die Besteuerung von Firmenerben jetzt im Blick haben müssen – übersichtlich in einer PDF.
Ihr Vorteil: Sie sind schnell wieder auf Stand und beraten Ihre Mandanten bestmöglich!
Mit diesem Leitfaden sind Sie in der Lage, ebenfalls auf Tempo zu spielen. Bevor Sie sich den kompletten Gesetzentwurf samt Begründung durchlesen, nehmen Sie lieber die komprimierte Form. Denn so sind Sie nicht nur schneller wieder auf dem aktuellen Stand – Sie erhalten auch zahlreiche Expertentipps, wie sich die neuen Regelungen bei der Erbschaftsteuer in der Praxis auswirken.
Welche Gestaltungen sind nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht bei Firmenerben denkbar? Unsere Experten geben Ihnen Antwort.
Inklusive Synopse: Unschlagbar effektiv bei gesetzlichen Änderungen – auch bei der Erbschaftsteuerreform
Wie war noch mal gleich der neue Wortlaut bei §13b Erbschaftsteuergesetz? Bei Steuerberatern gibt es wohl nichts Beliebteres bei gesetzlichen Änderungen als eine übersichtliche, gut gemachte Synopse. Diese ist immer zu Hand, wenn Sie kurz mal ein Detail nachsehen möchten.
Genau das bietet Ihnen unsere Synopse, die Sie mit dem Spezialreport „Erbschaftsteuerreform 2016“ zusammen erhalten. Altes und neues Erbschaftsteuergesetz tabellarisch gegenübergestellt – so einfach können „Alltagsretter“ sein!