Neues ErbStG: Erste Regungen im Bundestag

Gilt ein neues, verschärftes Erbschaftsteuergesetz auch für Zeiträume vor dem 17.12.2014 – dem Tag, an dem die BVerfG-Entscheidung zur Erbschaftsteuer erging? Diese Frage stellen sich derzeit nicht nur viele Steuerberater. Auch im Bundestag wird darüber diskutiert.

So richtete der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE) zwei parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung, um das weitere Vorgehen in Sachen Erbschaftsteuerrecht abzuklären.

Die Antworten können zwar nicht überraschen, stecken aber immerhin einige Rahmenbedingungen für das neue Erbschaftsteuergesetz ab. Außerdem gibt es bereits Infos zum Zeitplan – das heißt, bis wann das neue ErbStG unter Dach und Fach sein soll.

Diese Infos sollten Sie sich unbedingt einmal anschauen…unser Autor Thorsten Wagemann, Steuerberater und Dipl.-Wirtschaftsjurist aus München, hat sie für Sie zusammengefasst.

1. Anfrage: Rückwirkung der verschärfenden Erbschaftsteuer-Regelungen?

Herr Dr. Troost fragt, inwieweit es zulässig ist, verschärfende gesetzliche Änderungen bei den Verschonungsregelungen nach den §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu erlassen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17. Dezember 2014 haben.

Außerdem wird die Frage gestellt, ob sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern für eine Aufhebung der gleichlautenden Erlasse der koordinierten Ländererlasse vom 14. November 2012 einsetzt. Nach diesen Erlassen sind sämtliche Festsetzungen der nach dem 31. Dezember 2008 entstandenen Erbschaft- und Schenkungsteuern nur vorläufig durchzuführen.

Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister (29.12.2014):

Im Kern verweist Dr. Meister zur Frage der Rückwirkung auf die Urteilsbegründung des BVerfG. Hiernach sollen die als verfassungswidrig erkannten Regelungen im Rahmen der Anordnung des BVerfG zwar weitergelten.

Allerdings begründen sie keinen Vertrauensschutz gegen eine entsprechend verschärfende Neuregelung, die einer exzessiven Ausnutzung der gleichheitswidrigen §§ 13a und 13b ErbStG die Anerkennung versage und auf den 17. 12.2014 als Zeitpunkt der Verkündung des BVerfG-Urteils zurückwirkt.

Wie eine solche gesetzliche Neuregelung aussehen könnte, namentlich also ob darin einzelne Tatbestände erfasst werden oder ein abstrakter Missbrauchsvorbehalt eingeführt wird, ist derzeit noch völlig unklar.

Im Übrigen wird auf die aus dem Rechtsstaatprinzip resultieren Beschränkungen für den Erlass rückwirkender Gesetze verwiesen. Die Rückwirkung eines Steuergesetzes auf einen schon abgeschlossenen Sachverhalt (sog. echte Rückwirkung) ist grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich.

Das BVerfG hat zur Frage der zulässigen Rückwirkung von Steuergesetzen eine sehr differenzierte Rechtsprechung entwickelt. Insbesondere bei bekannter Verfassungswidrigkeit einer Norm oder wenn mit einer Gesetzesänderung zu rechnen ist, kann sich ein nur beschränkter Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen ergeben (vgl. zum Überblick: Nacke, NWB, Nr. 36 vom 01.09.2014, Seite 2699).

Außerdem soll die lediglich vorläufige Festsetzung  der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiterhin im Grundsatz bestehen bleiben.  Da die bisherige Anordnung im Rahmen der koordinierten Ländererlasse auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO gestützt wurde, also die Vorläufigkeit mit der ausstehenden Entscheidung des BVerfG begründet wurde, wird demnächst eine neue, auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO gestützte Vorläufigkeitsanordnung erfolgen.

2. Anfrage: Wirtschaftliche Belastung durch neues Erbschaftsteuerrecht?

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Möglichkeiten, wie die vom BVerfG geforderten Einschränkungen  ohne eine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Belastung umzusetzen sind. Es wird außerdem um die Meinung der Bundesregierung gebeten, ob ggf. reformierte Verschonungsregelungen lediglich kleine und mittlere Unternehmen begünstigen sollen.

Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs:

Die Bundesregierung prüft derzeit noch die schriftlichen Urteilsbegründungen des BVerfG. Es soll dann in enger Abstimmung mit den Ländern erörtert werden, wie die Anforderungen des BVerfG umzusetzen sind.

Zum Hintergrund: Die Verwaltung des Aufkommens aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. Die eigentliche Gesetzgebungskompetenz steht hingegen dem Bund zu.

Insbesondere aus dem Freistaat Bayern wurden bereits Vorschläge zu einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer gemacht. Hierbei könnten dann die Länder zum Beispiel selbst die entsprechenden Steuersätze festlegen. Ob diese Vorschläge allerdings tatsächlich berücksichtigt werden, ist sehr fraglich.

Neues ErbStG: Der Zeitplan

Nach derzeitigen Verlautbarungen aus dem BMF soll die Reform der erbschaftsteuerlichen Regelungen schon im Jahr 2015 abgeschlossen sein, also weit vor der vom BVerfG gesetzten Frist. Außerdem ist eine „minimalinvasive“ Ausgestaltung geplant. Ein erster Kabinettsentwurf des neuen ErbStG wurde für April 2015 angekündigt.

Quelle: BT-Drucksache 18/3672, 15.01.2015

Thorsten Wagemann, Steuerberater/ Dipl.-Wirtschaftsjurist, München

 

Zurück zur Übersichtsseite Erbschaftsteuerreform.

Rechtliche Probleme und Lösungen rund um folgende Themen: Nießbrauch, Pflichtteil, Rückforderungsrechte, Rückabwicklung, Ausstattung vs. Schenkung, Nachrangprinzip, Genussverzicht, Wart- und Pflegepflichten, Abfindungen und viele mehr!

» Jetzt gratis downloaden

Unnötige Steuerlast vermeiden - so geht's

Kompakt zusammengefasst für Ihre Mandanten: Welche Möglichkeiten gibt es, um bei Erbschaft und Schenkung Steuern einzusparen oder sogar steuerfrei zu schenken?

Nutzen Sie das Merkblatt ergänzend zur individuellen Beratung. Sie selber verringern Nachfragen und kommen schneller durchs Mandat.

» Jetzt gratis anfordern

Alle Änderungen auf einen Blick!

Was ändert sich 2019 bei der Erbschaftsteuer? In diesem Spezialreport sehen Sie alle relevanten Anpassungen mit zahlreichen Praxisbeispielen und Experten-Hinweisen.

» Jetzt gratis anfordern

Kommentierte Synopse ErbStG 2016

Synopse und Spezialreport in einer PDF

Nutzen Sie die Expertentipps im Spezialreport und die Synopse ErbStG alt vs. neu: Mit diesem Gratis-Download haben Sie alle wichtigen Änderungen bei der Erbschaftsteuer im Griff.

» Hier gratis herunterladen!